Sie sind geschützt!

Im unten angelegten Formular können Sie entsprechend dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Hinweise abgeben. Zuvor beachten Sie bitte folgendes:

 

Ihre Hinweise über Verstöße müssen sich auf Ihre berufliche Tätigkeit bzw. auf das Unternehmen oder einer anderen Stelle beziehen, mit dem Sie selbst in beruflichem Kontakt stehen oder standen (§ 3 Absatz 3 HinSchG). Private Konflikte zwischen Ihnen und anderen Mitarbeitern gehören beispielsweise nicht dazu.

 

Ihre Angaben werden über einen elektronisch gesicherten Kanal an uns übertragen. Als Mediatoren sind wir auch gesetzlich (§ 4 MediatorenG) zur Wahrung der Unabhängigkeit und Vertraulichkeit, des Datenschutzes und der Geheimhaltung verpflichtet. Ihre Hinweise werden von uns anonymisiert an das betreffende Unternehmen weitergeleitet. Über den Eingang Ihrer Hinweise bekommen Sie dann von uns umgehend eine Bestätigung. Das betroffene Unternehmen ist verpflichtet, innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Hinweises über geplante oder bereits ergriffene Folgemaßnahmen sowie die Gründe zu informieren. Über diese werden Sie von uns unverzüglich in Kenntnis gesetzt.

 

Allerdings können wir nur die Vertraulichkeit auf unserer Seite sicherstellen. Bitte achten Sie daher darauf, dass Ihre Hard- und Software entsprechenden Vertraulichkeitskriterien genügen.

 

Es steht Ihnen frei, auch auf anderen Wegen Ihre Hinweise weiterzugeben. Sie können uns direkt per E-Mail kontaktieren (hinweise@mediatoren-team-nord.de) oder uns telefonisch erreichen (0170 5793410). Alternativ stehen wir Ihnen auch für ein persönlichen Gespräch zur Verfügung.